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getätigte Veröffentlichungen sind politischer bzw. journalistischer Natur.
Die
journalistische Tätigkeit dieses Portals versteht sich insoweit i. S. v. § 11a SächsPresseG.
https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4197-SaechsPresseG#p11a
Zur
Auslegung des Medienbegriffs vgl. u. a. Entscheidung: Europarechtlich können
Privilegierungen der Presse nicht nur für klassische Medienunternehmen gelten,
sondern ebenfalls für Einzelne, die journalistisch tätig sind.
Zweite Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in ihrem – bislang kaum
beachteten – Urteil vom 14. Februar 2019 (C-345/17).
Vorläufig
alleiniger Redakteur und Herausgeber ist Timo Backofen.
Zur
unkomplizierten journalistischen Kommunikation mit Ihnen stehe ich zur
Verfügung
unter
timo.backofen gmx.de oder im Gästebuch auf diesem Portal.
Zur
Postentgegennahme in Angelegenheiten rechtlichen Interesses wenden Sie sich an:
Rechtsanwalt Kai-Uwe Jahn | Rechtsanwälte
| Ermelstr. 17 | 01277 Dresden
rajahn@onlinehome.de
Eine
Weiterentwicklung zu einem Portal unter Mitwirkung einer Mehrzahl von Personen
mit Geschäftssitz etc. ist vorstellbar und mittelfristig auch angestrebt. Dies
wird rechtzeitig kommuniziert. Bis zu diesem Zeitpunkt liegt eine Pflicht nach
§ 5 Telemediengesetz nicht vor (Einrede der Nichtgeschäftlichkeit
der durch vogtlandwatch.info bislang betriebenen
Aktivitäten). Gleichwohl ist für eine einfache Erreichbarkeit i. S.
dieser Vorschrift hinreichend Sorge getragen.
Eine Informationspflicht gem. Art. 13
DSGVO
entsteht aus der Nutzung dieses Portals bislang nur im Falle der Nutzung des
Gästebuchs. Von dort an vogtlandwatch.info übermittelte Daten sind die von den
Gästebuchnutzern selbst gemachten Eintragungen. Das (konkludente)
Einverständnis, vom Portalbetreiber per E-Mail kontaktiert zu werden, kann
jederzeit widerrufen werden.
Beachten Sie zudem die im Gästebuch
angegebenen Seiten: Datenschutzerklärung | Impressum
Metadaten (z. B.
IP-Adressen oder davon abgeleitete Informationen) werden durch
vogtlandwatch.info bislang nicht verarbeitet.
Dem Deutschen Presserat als Organ der freiwilligen Selbstkontrolle
der Print- und Onlinemedien in Deutschland habe ich
bislang noch keine Mitteilung auf Anerkenntnis der Selbstverpflichtung
(Presse-Kodex, Presseausweis) vorgelegt, so dass bis auf Weiteres als
Auffang-Aufsichtsbehörde unmittelbar zuständig ist:
Sächsische
Landesanstalt für privaten
Rundfunk und neue Medien (SLM)
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Ferdinand-Lassalle-Straße 21
04109 Leipzig
https://www.slm-online.de/