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Über mich

 

Autor hier veröffentlichter eigener Texte ist Timo Backofen (Jg. 1966).

 

Diese Seite richtet sich nicht ausschließlich an Vogtländer, denen ich durch Herkunft besonders verbunden bleibe. Vogtländer im Geiste kann jeder sein, der sich das selbständige Denken nicht ausreden lässt. Dies betrifft auch die Frage, ob die deutsche Sprache im traditionellen Gebrauch eine „verbale Diskriminierung“ oder eine „Mikro-Aggression“ darstellt.

 

1990 habe ich Abg. der (frei gewählten) DDR-Volkskammer den Beitritt der DDR zur BRD mitbeschlossen.

Geschäftsgrundlage dafür war, dass auch von gesamtdeutschem Boden kein Krieg mehr ausgehen und das Grundgesetz im Übrigen seine (1990 „herrschende“) verfassungsrechtliche Interpretation beibehalten sollte.

 

Seitdem war ich weitgehend unpolitisch, mit der Ausnahme, dass ich intensive Studien betrieben habe zur strukturellen Benachteiligung der Beitrittsbevölkerung im wiedervereinigten Deutschland. Dazu bin ich 2008 mit zwei Leserbriefen

https://www.saechsische.de/leserbriefe-2177966.html

https://www.saechsische.de/leserbriefe-2131374.html aktenkundig geworden. Das Buch von Dirk Oschmann ist daher überfällig. Repräsentative Umfragen (Sachsen-Monitor 2023) belegen, wie relevant das Thema bis heute ist. Den Diskurs dazu in messbare Ergebnisse zu überführen, möchte ich beitragen und arbeite dafür mit Gleichgesinnten zusammen.

 

Näheres zu meiner Person gern auf Anfrage unter timo.backofen (et) gmx.de

 

Interessante Anregungen zu allen Themen werden ebenfalls gern entgegengenommen.

 

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Impressum / Datenschutz

 

Die journalistische Tätigkeit dieses Portals versteht sich insoweit i. S. v. § 11a SächsPresseG.

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/4197-SaechsPresseG#p11a

 

Zur Auslegung des Medienbegriffs vgl. u. a. Entscheidung: Europarechtlich können Privilegierungen der Presse nicht nur für klassische Medienunternehmen gelten, sondern ebenfalls für Einzelne, die journalistisch tätig sind.

Zweite Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in ihrem – bislang kaum beachteten – Urteil vom 14. Februar 2019 (C-345/17).

 

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/eugh-c345-17-datenschutz-medienprivileg-journalismus-internet-blogger-dsgvo/

 

(Vorläufiger) Herausgeber und alleiniger Redakteur ist Timo Backofen.

 

Zur unkomplizierten journalistischen Kommunikation mit Ihnen stehe ich zur Verfügung

unter timo.backofen (et) gmx.de oder im Gästebuch auf diesem Portal.

 

Zur Postentgegennahme in Angelegenheiten rechtlichen Interesses (z. B. bei Bedarf an einer ladungsfähigen Anschrift) wenden Sie sich bei Bedarf an:

 

RA Rechtsanwalt Christoph May

Biedermannstraße 57 · 04277 Leipzig

https://www.c-may.de

 

Eine Mitteilung meiner ladungsfähigen Anschrift können Sie jedoch unter Darlegung Ihres rechtlichen Interesses auch durch mich persönlich erlangen.

 

Eine Weiterentwicklung zu einem Portal unter Mitwirkung einer Mehrzahl von Personen mit Geschäftssitz etc. ist vorstellbar und mittelfristig auch angestrebt. Dies wird rechtzeitig kommuniziert. Bis zu diesem Zeitpunkt liegt eine Pflicht nach § 5 Telemediengesetz nicht vor (Einrede der Nichtgeschäftlichkeit der durch vogtlandwatch.info bislang betriebenen Aktivitäten). Gleichwohl ist für eine einfache Erreichbarkeit i. S. dieser Vorschrift hinreichend Sorge getragen.

 

Eine Informationspflicht gem. Art. 13 DSGVO entsteht aus der Nutzung dieses Portals bislang nur im Falle der Nutzung des Gästebuchs. Von dort an vogtlandwatch.info übermittelte Daten sind die von den Gästebuchnutzern selbst gemachten Eintragungen. Das (konkludente) Einverständnis, vom Portalbetreiber per E-Mail kontaktiert zu werden, kann jederzeit widerrufen werden.

 

Beachten Sie zudem die im Gästebuch angegebenen Seiten: Datenschutzerklärung | Impressum

 

Metadaten (z. B. IP-Adressen oder davon abgeleitete Informationen) werden durch vogtlandwatch.info bislang nicht verarbeitet.

 

Dem Deutschen Presserat als Organ der freiwilligen Selbstkontrolle der Print- und Onlinemedien in Deutschland habe ich bislang noch keine Mitteilung auf Anerkenntnis der Selbstverpflichtung (Presse-Kodex, Presseausweis) vorgelegt, so dass bis auf Weiteres als Auffang-Aufsichtsbehörde unmittelbar zuständig ist:

 

Sächsische Landesanstalt für privaten
Rundfunk und neue Medien (SLM)
- Anstalt des öffentlichen Rechts -
Ferdinand-Lassalle-Straße 21
04109 Leipzig

https://www.slm-online.de/

 

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